Seit 15. Juli ist die Beantragung des Handwerkerbonus möglich, mit dem Sie einen Teil der Kosten für die erbrachte Arbeit fördern lassen können. Auch, wenn Sie zum Beispiel einen neuen Boden oder eine Bodensanierung von uns bekommen haben! Was genau der Handwerkerbonus ist und wie Sie ihn beantragen, erfahren Sie in unserem Blog-Artikel.
Was ist der Handwerkerbonus?
Der Handwerkerbonus ist eine Initiative der Österreichischen Bundesregierung und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft. Als Privatperson haben Sie damit die Möglichkeit, Arbeiten rund um Ihren privaten Wohn- und Lebensbereich fördern zu lassen. Dabei ist es egal, ob es sich um notwendige Renovierungen oder Erweiterungen wie eine Klimaanlage, Terrassenüberdachung oder neue Böden handelt – förderbar sind alle Arbeitskosten (ohne Steuern) bis zu einer Förderhöhe von 2.000 Euro. Wichtig sind eine offizielle Rechnung und der Leistungszeitraum: nur Arbeiten ab dem 01. März 2024 fallen unter den Bonus.
Wie beantrage ich den Handwerkerbonus?
Ab 15. Juli können Sie den Handwerkerbonus über die Website handwerkerbonus.gv.at beantragen. Sie können entweder ein Formular ausfüllen und als PDF hochladen oder Ihren Bonus via ID Austria oder mit amtlichem Lichtbildausweis einreichen. Auch eine Zusammenfassung mehrerer Rechnungen ist möglich – es ist aber immer nur ein Antrag pro Jahr und Förderwerber zulässig.
Ich habe meinen Boden von ROBIA neu verlegen oder sanieren lassen. Kann ich diese Arbeit fördern lassen?
Selbstverständlich fallen auch unsere Leistungen unter den Handwerkerbonus. Sowohl die Bodenverlegung als auch die Kunststoffbodensanierung sind förderbar, ebenso wie die Bodensanierung. Jetzt ist also die beste Zeit, um Ihrem alten Boden im Sinne der Nachhaltigkeit frischen Glanz zu verleihen oder einen neuen, hochwertigen Boden in Ihren vier Wänden zu verlegen!
Gerne unterstützt Sie das Team von ROBIA bei Ihrem Projekt – und bei der Beantragung des Handwerkerbonus!